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3.1.3 Sekundarbereich I,II - Realschule - Gymnasium - Gesamtschule - Fachoberschule - Fachgymnasium - Sonderschule

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Hauptschule
An Hauptschulen wird eine allgemeine Bildung vermittelt. Der erste allgemeinbildende Schulabschluss (Hauptschulabschluss) wird nach der neunten, in einigen Bundesländern nach der zehnten Klasse erreicht, womit auch die allgemeine Schulpflicht endet. Die Schüler sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel fünfzehn bzw. sechzehn Jahre alt. Mit dem Hauptschulabschluss können die Schulabgänger eine Berufsausbildung beginnen (siehe 3.1.4 Berufsausbildung).

Realschule
Während die Hauptschule ihre Schüler auf eine Berufsausbildung vorbereitet, wird an der Realschule eine erweiterte allgemeine Bildung als Grundlage für gehobene Berufe vermittelt. Der Besuch einer Realschule endet mit der zehnten Klasse und dem mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss), der zum Besuch einer Fachoberschule, eines Fachgymnasiums oder eines Gymnasiums (Oberstufe) berechtigt.

Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Sekundarstufen I (Klasse 5 bis 10) und II (Klasse 11 bis 12 bzw. 13[1]). In der Sekundarstufe II werden die Klassenverbände, die von der fünften bis zur zehnten Klasse bestehen, aufgelöst. Ab der elften Stufe (Oberstufe) besuchen die Schüler einer Jahrgangsstufe nach bestimmten Kriterien wählbare Kurse, in denen sie Leistungspunkte für das Abiturzeugnis sammeln. Das Ziel des Besuchs eines Gymnasiums ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife, die für das Studium an allen Hochschulen qualifiziert.

Gesamtschule
Die Gesamtschule vereint die drei Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium unter einem Dach.

Fachoberschule, Fachgymnasium
Das Abschlusszeugnis der Fachoberschule kann in Voll- oder Teilzeit erlangt werden und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule (Fachhochschulreife). Das Fachgymnasium vermittelt nach drei Jahren in der Regel die allgemeine Hochschulreife.

Sonderschule
Sonderschulen sind Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und umfassen die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Die Sonderschulen haben die Aufgabe, nicht nur Lerninhalte zu vermitteln, sondern ihren Schülern „lebenspraktische und sozial-integrative Hilfen zu geben”[2].



[1] „Gegenwärtig findet […] in den meisten Ländern die Umstellung auf das achtjährige Gymnasium statt, in dem die Allgemeine Hochschulreife bereits nach Jahrgangsstufe 12 erworben wird.” (KMK 2006:39)[2] BMBF 2004a

Das deutsche Bildungssystem

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Das deutsche Bildungswesen zeichnet sich durch seine dezentrale Struktur aus. Für seine Ausgestaltung (Gesetze, Verwaltung, Ausbildung und Bezahlung von Lehrenden) sind die Bundesländer zuständig.

Eine weitere Besonderheit ist die Mehrgliedrigkeit des Schulwesens(deutsches Schulsystem) im Sekundarbereich, das heißt in der Regel ab der fünften Klasse. In Sachsen beispielsweise umfasst der Sekundarbereich zwei Schulformen - die Mittelschule und das Gymnasium. In Bayern sind Hauptschule, Realschule und Gymnasium die drei Schulformen des Sekundarbereichs, in Nordrhein-Westfalen kommt die integrative Gesamtschule als vierte Schulform hinzu.

In Deutschland besteht die allgemeine Schulpflicht für Kinder vom sechsten bis zum fünfzehnten bzw. sechzehnten Lebensjahr, also je nach Bundesland insgesamt neun bzw. zehn Jahre. Die deutschen Schulen sind als Halbtagsschulen konzipiert, wobei es auch Ganztagsschulen gibt.

Die Notenskala in Deutschland(deutsche Notenskala) reicht von 1 bis 6, wobei 1 als sehr gut, 2 als gut, 3 als befriedigend, 4 als ausreichend, 5 als mangelhaft und 6 als ungenügend gilt. Beim Abitur wird ein 15-Punkte-System verwendet, wobei 15 einer 1+, 14 einer 1, 13 einer 1- usw. entspricht. An Hochschulen wird eine Notenskala von 1 bis 5 verwendet. Sie entspricht bis auf die fehlende 6 der Schulnotenskala. Die Note 5 gilt als nicht bestanden (nicht ausreichend). Es können Zwischenwerte gebildet werden, wie z.B. 1,3, 1,7, 2,3, 2,7 etc. Zwischen 4 (bestanden) und 5 (nicht ausreichend) werden keine Zwischenwerte vergeben.

Das Bildungswesen in Deutschland wird in folgende Bereiche untergliedert, die im Folgenden näher beschrieben werden:

  • Vorschulbereich
  • Primarbereich
  • Sekundarbereich I
  • Sekundarbereich II
  • Tertiärer Bereich

Einen Überblick über das deutsche Bildungssystem bietet Abb. 3 auf der folgenden Seite.

Das deutsche Bildungssystem

Abb. 3: Das deutsche Bildungssystem (BMBF 2003:79)

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