3.2.2 Hochschulabschlüsse + Magister Artium + Staatsprüfung + Doktor
Der Magister (Magister Artium oder abgekürzt M.A.) als Pendant zum Diplom kann an geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten erworben werden. Während in einem Diplomstudium ein Fach studiert wird, können in einem Magisterstudiengang ein Hauptfach mit zwei Nebenfächern oder zwei gleichberechtigte Hauptfächer studiert werden.
Staatsprüfung
In bestimmten Berufen (Medizin, Pharmazie, Jura, Lehramt u.a.), an denen starkes öffentliches Interesse besteht, wird eine Staatsprüfung (auch als Staatsexamen bezeichnet) abgelegt. Bei einer Staatsprüfung zählen neben Hochschulprofessoren staatliche Prüfer zur Prüfungskommission. Angehende Lehrer und Juristen müssen sich zwei Staatsexamina unterziehen. Nach dem ersten Staatsexamen und dem darauf folgenden Referendariat (Vorbereitungsdienst) folgt das zweite Staatsexamen, das zur Ausübung des Berufs qualifiziert.
Doktor
Voraussetzung für den Zugang zur Promotion ist in der Regel ein mit gut oder sehr gut abgeschlossenes Master-, Diplom- oder Magisterstudium. Im Rahmen der Promotion müssen die Doktoranden eine Dissertation schreiben, die auf selbständiger Forschungsarbeit beruht, eine oder mehrere mündliche Prüfungen ablegen (Rigorosum) oder ihre Dissertation mündlich verteidigen (Disputation). Außer bei strukturierten Doktorandenprogrammen ist die Dauer der Promotion nicht festgelegt. Die Promotion berechtigt zum Führen des Doktorgrades, der je nach Fach die Bezeichnung Dr.rer.nat, Dr.phil. etc. trägt, und ist die Voraussetzung für eine Habilitation. Der Doktor stellt den höchsten akademischen Grad in Deutschland dar.