3.2.1 Hochschularten + Theologische Hochschulen + Kunst- und Musikhochschulen + Fachhochschulen + Berufsakademien
Das Studienangebot theologischer Hochschulen umfasst Theologie, Kirchenmusik, Sozialwesen und Gesundheitswissenschaften, sowie Pädagogik. Zum Studium zugelassen werden Bewerber, die in Auswahlgesprächen oder durch Referenzen ihre Nähe zu der jeweiligen Kirche nachweisen können. Eine Ausnahme hiervon bildet die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg.
Kunst- und Musikhochschulen
Das Fächerspektrum der Kunst-, Musik- Theater- und anderer künstlerischer Hochschulen reicht von Malerei über Gestaltung bis hin zu Musik, Schauspiel und Regie. Zugelassen werden Studienbewerber mit Fachhochschul- oder allgemeiner Hochschulreife, wobei in rein künstlerischen Studiengängen bei besonders Begabten auf dieses Kriterium verzichtet werden kann. Die künstlerische Begabung wird durch Einreichung von Mappen mit eigenen Arbeiten des Bewerbers, Eignungstests oder Aufnahmeprüfungen nachgewiesen.
Fachhochschulen
Die Fachhochschulen in der jetzigen Form gibt es seit 1968.[1] Viele von ihnen entstanden aus Einrichtungen, die als Höhere Technische Lehranstalten, Höhere Fachschulen oder
Ingenieur-, Wirtschafts- und Sozialakademien bezeichnet wurden.[2] Die Fachhochschulen führen oft die englische Bezeichnung University of Applied Sciences, was die starke Anwendungsorientierung ihrer Studienprogramme verdeutlichen soll. In diesen sind Praktika obligatorisch. Oft ist ein ganzes Praxissemester oder -jahr zu absolvieren.
Die Fachhochschulen bilden in den Bereichen Ingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Sozialwesen, Medien und Gestaltung, aber auch in Sprach- und Kulturwissenschaften aus. An den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder werden Studierende für eine Beamtentätigkeit im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung qualifiziert. Fächer wie Medizin, Lehramt und klassische Jura können hingegen nur an Universitäten studiert werden.
Zulassungsbedingung ist mindestens die Fachhochschulreife. Fachhochschulen können ihre Studiengänge mit einem Numerus Clausus versehen, falls es für diese mehr Bewerber gibt als Plätze zur Verfügung stehen. Für einige Studiengänge müssen Bewerber zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung ein Vorpraktikum oder die künstlerische Eignung (bei Design) nachweisen, um zum Studium zugelassen zu werden.
Berufsakademien
Berufsakademien wurden 1974 als Modellversuch in Baden-Württemberg eingeführt. Seitdem gibt es sie auch in anderen Bundesländern. Das Besondere an Berufsakademien ist eine sowohl wissenschaftsbezogene als auch praxisorientierte Ausbildung nach dem dualen System: Wissenschaftliche Grundlagen werden an der Berufsakademie gelegt, praktische Erfahrung sammeln die Auszubildenden in ihrem Ausbildungsbetrieb. Zulassungsbedingungen sind die allgemeine oder die Fachhochschulreife und ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Obwohl die Berufsakademien keine Hochschulen sind, werden ihre Abschlüsse den Fachhochschulabschlüssen gleichgestellt.
[1] BMBF 2004b:19[2] BMBF 2004b:20