3.4.2 Hochschulabschlüsse + Licence professionnelle + Licence + Master recherche und Master professionnel + Diplôme d’état + Doctorat
Der Abschluss Licence professionnelle wird nach einem DUT, BTS oder DEUG nach einem einjährigen bzw. zweisemestrigen Studium erreicht, sodass die Absolventen das Niveau bac+3 erreichen. Zum Programm einiger Studiengänge, die zur Licence professionnelle führen, gehört neben betrieblichen Praktika das Verfassen einer Abschlussarbeit (mémoire).
Licence
Der Abschluss Licence kann an Universitäten in den verschiedensten Fächern nach drei Jahren bzw. sechs Semestern (180 Credits) erlangt werden (bac+3). Zum dritten Jahr des Licence-Studiums können auch Inhaber eines DUT oder DEUG zugelassen werden.
Master recherche und Master professionnel
Der Masterabschluss wird in zwei Richtungen angeboten: der forschungsorientierten (Master recherche) und der berufsorientierten (Master professionnel) Richtung. Voraussetzung für die Zulassung zum Master recherche-Studium ist der Abschluss Licence. Zur Aufnahme eines Master professionnel-Studiums berechtig auch die Licence professionnelle. Zusätzlich müssen die Kandidaten gute Studienleistungen vorweisen und an einem Bewerbungsgespräch teilnehmen. Das Masterstudium nimmt zwei Jahre bzw. vier Semester in Anspruch. Somit erreichen die Absolventen das Niveau bac+5.
Diplôme d’état
Das Diplôme d’état wird in Medizin (auch Hebammen), Pharmazie und Tiermedizin abgelegt.
Doctorat
Das Doktorat steht nur den Absolventen eines Master recherche offen. Nach drei Jahren Studium und Forschung an den écoles doctorales, den Doktorandenschulen an den Universitäten, und nach dem Verfassen und der Verteidigung (soutenance) der Dissertation (thèse de doctorat) wird der Doktorgrad (grade de docteur) verliehen.